Unsere Zielgruppe


Rechtliche Grundlage:

 

Die rechtliche Grundlage für das Angebot der Familiengruppe bilden § 34, § 35a und § 41 SGB VIII (KJHG.)


Zielgruppe:

 

Die Familiengruppe Strohmeier ist eine vollstationäre Kleinsteinrichtung der freien Jugendhilfe mit fünf Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von Geburt an bis zu 12 Jahren. Hinzu kommen noch unsere beiden leiblichen Kinder. Unsere Familiengruppe ist im Gemeindewesen gut integriert. So besuchen die Kinder zum Beispiel den örtlichen Sportverein und die Jugendfeuerwehr. Die "großen" Kinder gehen zum Konfirmandenunterricht.

 

Die Aufnahme eines Kindes in unsere Familiengruppe bedeutet die bewusste Hereinnahme eines bestimmten Kindes in unsere eigene Familiensituation. Wir nehmen ein Kind nicht nur auf, sondern gleichsam an.

 

Unsere Familiengruppe wendet sich mit ihrem Angebot an Kinder, die auf Grund ihrer Verhaltensauffälligkeiten, Traumata oder Entwicklungsdefizite nicht in genügender Weise durch ambulante oder teilstationäre Hilfen gefördert werden können, und deren Recht auf Erziehung auch mit unterstützenden und ergänzenden Hilfen innerhalb ihres Herkunftssystems nicht sichergestellt werden kann.

 

Durch langjährige Erfahrung im Zusammenleben mit stark traumatisierten Kindern und Jugendlichen, und der damit verbundenen Förderung, ist es uns möglich Kindern mit frühkindlichen Entwicklungsstörungen wie, des Sprechens und der Sprache, schulischer Fertigkeiten, der motorischen Funktionen und kombinierte Entwicklungsstörungen, sowie tiefgreifende Entwicklungsstörungen, ebenso wie Verhaltens- und emotionale Störungen und Störungen des Sozialverhaltens, kombinierte Störung des Sozialverhaltens und der Emotionen, durch unser Verständnis und unsere Kenntnisse, besonders im Bereich der Entwicklungsretardierung durch traumatische Erlebnisse, adäquat zu unterstützen und zu fördern.

 

Auf Grund des kleinen überschaubaren Rahmens unserer Familiengruppe gelingt es uns, Kindern mit Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungstörungen, durch klare und deutliche Strukturen zu stabilisieren und zeitnah in ihrem neuen Lebensumfeld zu integrieren. Dieses ermöglicht es auch Kindern mit dissoziativen Störungen mit ihrer Umwelt in den Kontakt zu treten und diesen nach und nach aufrecht zu erhalten.

 

Um den Kindern gegenüber adäquat pädagogisch handeln zu können, nimmt unser gesamtes Team regelmäßig Fort- und Weiterbildungen in fachspezifischen Bereichen in Anspruch:

 

Aufnahmekriterien:

 

Rechtliche Grundlage nach §34 SGB VIII ( KJHG):

 

  • Kinder mit traumatischen Erlebnissen (durch Gewalt, Missbrauch, wechselnde Bezugspersonen, Bindungsabbrüche, Krankenhausauenthalte und starke Vernachlässigung) und daraus resultierenden Bindungs- bzw. Beziehungsstörungen.
  • Kinder bei denen Kontaktsperre zu der Herkunftsfamilie bzw. Elternteilen besteht, bieten wir einen Schutzraum durch ein enges Netzwerk (Jugendamt, Vormund, Ordnungsamt, Polizei, Nachbarn und Schulen).
  • Kinder ohne Elternhausperspektive, für die ein Familienersatz gesucht wird.
  • Waisenkinder, die auf Grund ihrer Problematiken ein professionelles System benötigen
  • Kinder, die in zerstörerischen Beziehungssystemen leben, und wo diese Lebenssituationen zunächst beendet werden müssen (Schutzraum).
  • Kinder psychisch kranker Eltern.
  • Chronisch und genetisch erkrankte Kinder.
  • Kinder, die mit ihren Möglichkeiten auf ihre bisherige Situation reagieren und mit diesen Verhaltensweisen in unmittelbaren Konflikt mit sich selbst und anderen, und mit anderen sozialen Einrichtungen (Kindergarten, Schule u. a.) geraten.
  • Kinder mit Störungen in der sozialen Entwicklung.
  • Kinder mit tiefgreifenden Verhaltens- und emotionalen Störungen.
  • Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten, die mit körperlichen Störungen und Merkmalen einhergehen.
  • Kinder mit Störungen im Bereich des Sozial-, Arbeits- und Leistungsverhaltens.
  • Kinder, die aufgrund ihres Alters, des strapazierten Bindungsgeflechtes und der Schwere der Auffälligkeit innerhalb der Familie nicht mehr gefördert werden können.
  • Kinder, die ein Korrektiv durch ein neues Familiensystem brauchen.
  • Kinder mit Entwicklungs- und Lernstörungen.
  • Kinder, die durch sozialpädagogische Einzelförderung noch erreichbar und förderbar sind.

 

Rechtliche Grundlage nach §35a SGB VIII ( KJHG):

 

 

  • Kinder und Jugendliche die in den Personenkreis unter den § 35a SGB VIII (besonders auf Grund der Folgen einer Traumatisierung) fallen. Bzw. Kinder bei denen eine Hilfe nach §35a SGB VIII diagnostiziert wird bzw. wurde.

Die in den Bereichen der F 8- F61 nach der ICD-10- Klassifikation psychischer Störungen liegen.

 

Aufnahmeverfahren:

 

Vor einer Aufnahme in unsere Familiengruppe wird ein gemeinsamer Kennlerntermin geplant und ausgeführt. Kommt es zur Bejahung der Aufnahme von allen Seiten (Kind, Herkunftseltern, Jugendamt, Familiengruppe, ggf. sonstige gesetzliche Vertreter), findet eine individuell gestaltete Anbahnungszeit statt. Diese beläuft sich meist auf einen Kennlernzeitraum von zwei bis vier Wochen. Die Kontakte finden nach dem ersten Treffen in der Regel in der Familiengruppe statt, wobei die Dauer der Kontakte immer weiter ausgedehnt wird. Diese Anbahnungszeit ist kostenfrei.

 

 

Ausschlusskriterien:

 

Aufgenommen werden nicht:

 

  • Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer bisherigen Lebensgeschichte vorübergehend nicht in engeren Familienstrukturen mit anderen zusammenleben wollen/können.
  • Kinder und Jugendliche mit akuter Alkohol- und/ oder Drogenabhängigkeit.